Rechte am Bild

Die häufigste Form der Verwendung fremder Inhalte im Internet ist die Verwertung von Bildern, Grafiken, Logos und Fotos. Durch das Angebot der Suchmaschinen, direkt zu einem Suchbegriff die entsprechenden Bilder zu erhalten, ist Weg zur Urheberrechtsverletzung auch ein besonders kurzer. Gerade die mangelnde Fähigkeit, Bilder selbst zu erstellen oder Fotos zu schießen, verleitet oft zur rechtswidrigen Verwendung. Ganz besonders Shop-Betreiber stehen vor diesem Problem. Das Urheberrecht Fotos bereitzustellen ist dabei klar geregelt.

Ein Foto ist ein schöpferisches Werk, das auch in der erstellten Form dem Anspruch an ein Werk, dass das Urheberrecht vorschreibt, genügt. Wird ein solches Werk verwendet, ohne dass der Urheber oder ein dritter Rechteinhaber die Zustimmung gegeben hat, verletzt es das Urheberrecht Fotos. Hierbei ist es völlig ohne Belang, ob das Bild verkleinert oder sonst in irgendeiner Form entfremdet wird. Auch eine Veränderung widerspricht dem Urheberrecht – genauer dem Urheberpersönlichkeitsrecht – und somit auch dem Urheberrecht Fotos. Dieses Urheberpersönlichkeitsrecht besagt, dass ein Bild oder Foto nicht verändert werden darf. Es spielt dabei keine Rolle, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wurde.

Dies zeigt die besondere Komplexität, die das Urheberrecht Fotos mit sich bringt. Neben dem Urheberrecht Fotos lauert noch eine zweite Falltür auf die Verwendung von Fotos. Das Recht am eigenen Bild schützt Menschen davor, dass ohne ihre Zustimmung Bilder von ihnen veröffentlicht werden. Ausnahmen bilden hier nur Bilder von berühmten Personen, Menschen, die sich zufällig bei Landschaftsaufnahmen aufhalten und Fotos von Personengruppen auf öffentlichen Massenveranstaltungen, also zum Beispiel Demonstrationen oder Fußballspielen.

Bei der Verwendung von Bildern ist demnach ganz besonders auf die Zustimmung des Urhebers zu achten. Das Urheberrecht Fotos ist besonders leicht verletzt.

Hinterlasse eine Antwort